Glossar
Fachbegriffe der Personalvorsorge
Bundesamt für Sozialversicherungen
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) ist die Aufsichtsbehörde für gesamtschweizerische Vorsorgeeinrichtungen. Für firmeneigene und regionale Stiftungen liegt die Aufsicht bei den zuständigen kantonalen Aufsichtsbehörden.
Deckungsgrad
Der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung ist das Verhältnis zwischen dem effektiven Vorsorgevermögen (Aktive zu Marktwerten) und dem erforderlichen Vorsorgekapital (Spar- und Deckungskapital inkl. notwendiger Verstärkungen) in Prozentpunkten.
Sicherheitsfonds
Der Sicherheitsfonds BVG ist eine dem BSV unterstellte öffentlich-rechtliche Stiftung. Sie stellt die gesetzlichen Leistungen der Versicherten von zahlungsunfähigen Vorsorgeeinrichtungen bis zum anderthalbfachen BVG-Maximallohn sicher. Ebenfalls richtet sie für Vorsorgeeinrichtungen mit ungünstiger Altersstruktur Zuschüsse aus. Der Sicherheitsfonds wird mit den jährlichen Beiträgen der Vorsorgeeinrichtungen, die dem Freizügigkeitsgesetz unterstellt sind, sowie mit dem Ertrag aus seinem Vermögen finanziert.
Technischer Zinssatz
Der technische Zinssatz ist ein versicherungsmathematischer Parameter. Er dient der Berechnung (Diskontierung der Barwerte) der in Zukunft zu erbringenden Leistungen der Pensionskasse. Er ist vom Stiftungsrat aufgrund einer Empfehlung des Experten für berufliche Vorsorge festzulegen. Der technische Zins muss gegenüber dem langfristig zu erwartenden Vermögensertrag eine angemessene Marge aufweisen. Er beeinflusst hauptsächlich die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Deckungskapitalien der Rentner und den Umwandlungssatz. Eine Senkung des technischen Zinssatzes bewirkt in der Regel einen tieferen Deckungsgrad und einen reduzierten Umwandlungssatz.
Umwandlungssatz
Der Stiftungsrat legt, gestützt auf ein Gutachten des Experten für berufliche Vorsorge, den Umwandlungssatz fest. Der Umwandlungssatz dient dazu, im Zeitpunkt der Pensionierung aufgrund des dann vorhandenen Altersguthabens und des Alters der versicherten Person die Altersrente zu berechnen. Er wird massgeblich durch die zugrunde liegenden versicherungsmathematischen Annahmen ermittelt. Es sind dies die Annahmen über die Lebenserwartung und den technischen Zinssatz. Je höher die Lebenserwartung angenommen wird, desto tiefer ist der Umwandlungssatz. Je tiefer der technische Zinssatz ist, desto tiefer ist der Umwandlungssatz. Für die Berechnung der gesetzlichen Minimalleistungen hat der Bundesrat einen obligatorisch anzuwendenden Umwandlungssatz festgelegt.
Unterdeckung
Die Vorsorgeeinrichtungen müssen jederzeit Sicherheit dafür bieten, dass sie die übernommenen Verpflichtungen erfüllen können. Eine Unterdeckung besteht, wenn am Bilanzstichtag das nach anerkannten Grundsätzen durch den Experten für berufliche Vorsorge berechnete versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital nicht durch das dafür verfügbare Vorsorgevermögen gedeckt ist. Eine zeitlich begrenzte Unterdeckung ist nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Leistungen bei Fälligkeit erbracht werden können und die Vorsorgeeinrichtung Massnahmen ergreift, um die Unterdeckung in einer angemessenen Frist zu beheben. Die Vorsorgeeinrichtung muss die Aufsichtsbehörde, den Arbeitgeber, die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner über das Ausmass und die Ursache der Unterdeckung sowie über die ergriffenen Massnahmen informieren.
