PROSPERITA
Prosperita - Stiftung für die berufliche Vorsorge
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Organigramm

PROSPERITA Organigramm

1 | Geschäftsführung

führt die Geschäfte der Stiftung im Auftrag des Stiftungsrates (Vertrag).

2 | PK-Experte

überprüft die Stiftung periodisch im Sinne des Gesetzes und berät den Stiftungsrat bei Bedarf (Mandat durch Stiftungsrat).

3 | Kontrollstelle

prüft die Geschäftsführung der Stiftung jährlich (Mandat durch Stiftungsrat).

4 | Vermögensverwaltung

verwaltet das Vermögen im Auftrag des Stiftungsrates (Vertrag und Anlagerichtlinien).

5 | Risikoversicherung

deckt bzw. trägt die versicherungstechnischen Risiken der Stiftung (Vertrag), mit Ausnahme des Langlebigkeitsrisikos.

6 | Obligatorische Rückversicherung

bei BVG-Sicherheitsfonds (Zahlungsunfähigkeit und Überalterung eines Versichertenkollektivs).

7 | 8 | Werk/Firma

schliesst sich mittels Anschlussvertrag der Stiftung an; die Stiftung führt die BVG-Vorsorge durch.

9 | Die Reglemente

regeln die Beziehungen, die Rechte und Pflichten der Stiftung, der Werk/Firma und Versicherten.

 
 
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