Organisation
Organigramm

1 | Geschäftsführung
führt die Geschäfte der Stiftung im Auftrag des Stiftungsrates (Vertrag).
2 | PK-Experte
überprüft die Stiftung periodisch im Sinne des Gesetzes und berät den Stiftungsrat bei Bedarf (Mandat durch Stiftungsrat).
3 | Kontrollstelle
prüft die Geschäftsführung der Stiftung jährlich (Mandat durch Stiftungsrat).
4 | Vermögensverwaltung
verwaltet das Vermögen im Auftrag des Stiftungsrates (Vertrag und Anlagerichtlinien).
5 | Risikoversicherung
deckt bzw. trägt die versicherungstechnischen Risiken der Stiftung (Vertrag), mit Ausnahme des Langlebigkeitsrisikos.
6 | Obligatorische Rückversicherung
bei BVG-Sicherheitsfonds (Zahlungsunfähigkeit und Überalterung eines Versichertenkollektivs).
7 | 8 | Werk/Firma
schliesst sich mittels Anschlussvertrag der Stiftung an; die Stiftung führt die BVG-Vorsorge durch.
9 | Die Reglemente
regeln die Beziehungen, die Rechte und Pflichten der Stiftung, der Werk/Firma und Versicherten.
