Unser Profil
Die PROSPERITA ist als Sammelstiftung offen für alle Unternehmen und Organisationen, die sich mit ihrer Philosophie einverstanden erklären und den Anschlusskriterien entsprechen. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine massgeschneiderte Offerte!
Weit mehr als 400 Betriebe und Organsationen haben sich bisher für einen Anschluss an die PROSPERITA entschieden. Sie haben sich vom Profil der PROSPERITA überzeugen lassen:
Die PROSPERITA ist seit ihrer Gründung stetig gewachsen. Laufend schliessen sich grössere und kleinere Firmen, Vereine, Kirchgemeinden und Organisationen unserer Sammelstiftung an. Mittlerweile ist PROSPERITA die grösste Schweizer Pensionskasse mit explizit christlich-ethischer Ausrichtung.
Je nach Bedürfnis und Grösse der Kundinnen und Kunden stellen wir einen oder mehrere individuelle Vorsorgepläne zusammen. Dazu beraten wir neue oder bestehende Vorsorgewerke gerne auch direkt vor Ort. Reine Kaderpläne zusammen mit einer Basisversicherung bei einer anderen Pensionskasse sind nach Absprache möglich. Für kleinere Anschlüsse mit weniger als fünf Mitarbeitenden stehen eine Reihe von Standardplänen zur Auswahl.
Während Firmen und Organisationen mit einer geringen Anzahl Mitarbeitenenden bei gewissen Pensionskassen gar keine Aufnahme finden, können sich bei uns auch Einzel- und Kleinstunternehmen anschliessen. Für die Verwaltung eines Anschlusses erheben wir eine Basisgebühr von jährlich CHF 400. Startups erlässt die PROSPERITA die Basisgebühr im ersten Jahr.
Dank einer schlanken Verwaltung und einem gutem Risikoverlauf können die Verwaltungskosten auf sehr tiefem Niveau gehalten werden.
Die PROSPERITA macht bei der Verzinsung keinen Unterschied zwischen obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben. Im Gegensatz zu anderen Pensionskassen werden die überobligatorischen Guthaben nicht tiefer als der Mindestzinssatz verzinst.
Während gemäss BVG-Gesetzgebung eine Invalidenrente erst ab einem Erwerbsunfähigkeitsgrad von 40% gesprochen wird, richtet die PROSPERITA bereits ab einem Invaliditätsgrad von 25% eine Rente aus.
Die PROSPERITA ist auch bereit, Vorsorgewerke mit Rentnerbeständen anzuschliessen. Dabei achten wir auf ein gesundes Verhältnis von Rentenbeziehenden zu aktiv Versicherten und bewerten die notwendigen Rentnerkapitalien mit einem realisitischen technischen Zinssatz.
Das gute Verhältnis von aktuell einem Altersrentner auf acht Versicherte führt zu regelmässigen, hohen Mittelzuflüssen und stärkt damit die Risikofähigkeit im Falle einer Sanierung.
Das Vorsorgekapital der Rentner wird mit den aktuellen versicherungstechnischen Grundlagen (BVG 2020) und einem tiefen technischen Zinssatz von 1.50% bewertet. Für die steigende Lebenserwartung und sog. Pensionierungsverluste aufgrund des zu hohen gesetzlichen Umwandlungssatzes werden jährlich Rückstellungen gebildet.
Speziell für die PROSPERITA ist ihre bewusst ethisch und nachhaltig ausgerichtete Anlagestrategie. Als Mitglied der Stiftung Ethos wendet sie deren strikten Anlagekriterien rigoris an und schliesst bestimmte Wirtschaftsbereiche (Kernenergie, Waffenproduktion, Tabak, alkoholische Getränke und Spirituosen, Glücksspiel, Pornografie, gentechnisch veränderte Organismen) gänzlich aus. Trotzdem erfreut sich die PROSPERITA seit mehreren Jahren einer überdurchschnittlichen Performance.
Eigene Immobilien haben für die PROSPERITA einen grossen Stellenwert, nicht nur aufgrund der erhofften laufenden Mieterträge, sondern weil diese durch die PROSPERITA aktiv verwaltet und angeschlossene Betriebe im Offertverfahren bei Neu- und Umbauten berücksichtigt werden können.
Die Versicherung der Risiken Tod und Invalidität hat die PROSPERITA an die auf Pensionskassen spezialisierte Rückversicherung PK-Rück ausgelagert. Dank dem guten Schadenverlauf können sehr tiefe Risikoprämien weiter verrechnet werden. Für Anschlüsse mit mehr als 19 Versicherten werden die Prämienbeiträge mit einem einheitlichen Durchschnittssatz berechnet. Bei kleineren Vorsorgewerken wird jeweils ein Durchschnittssatz für sechs verschiedene Altersstufen festgelegt.
Vorsorgewerken mit mehr als CHF 10 Mio. eingebrachter Freizügigkeitsleistungen bieten wir separate Vermögenspools mit eigener Anlagestrategie und selbst verantworteter Vermögensverwaltung an.
Neu angeschlossene Vorsorgewerke treten immer mit einem Deckungsgrad von 100% in die Stiftung ein. Falls die PROSPERITA zum Zeitpunkt des Eintritts einen höheren Deckungsgrad aufweist, ist die Differenz grundsätzlich geschuldet. Auf einen unmittelbaren Einkauf in den Deckungsgrad über 100% wird jedoch verzichtet, der Fehlbetrag wird aber festgehalten und erst bei einem allfällig späteren Austritt in Rechnung gestellt. Die Differenz wird über 10 Jahre abgeschrieben.
Falls ein Anschluss weniger als 10 Jahre gedauert hat, besteht im Falle einer Teilliquidation der anteilmässige Anspruch auf technische Rückstellungen, Wertschwankungsreserven und freie Mittel nur in dem Ausmass, in dem bei Abschluss des Anschlussvertrages ein Einkauf in diese Positionen erfolgt ist, bzw. in dem Ausmass, in dem diese Positionen während der Dauer des Anschlussvertrages zusätzlich geäufnet worden sind.
Die Fakturierung der Pensionskassenbeiträge erfolgt vierteljährlich nachschüssig, d.h. die Vorsorgewerke schulden die Beiträge quartalsweise und nicht zu Beginn des Jahres für das ganze Kalenderjahr.
Die Vermögensanlage wird langristig ausgerichet und die daraus folgende Anlagestrategie regelmässig im Rahmen des sog. Asset Liability Management (ALM) durch das führende Schweizer Beratungsunternehmen c-alm AG überprüft.
Haben Sie als Firma/Organisation eine Broker-Firma beauftragt, die für Sie Ihre Versicherungen abschliesst? In diesem Fall bezahlt die PROSPERITA an Ihre Broker-Firma eine einmalige Vermittlerentschädigung bei einem Neuanschluss und alljährilich eine Maklerentschädigung von je 9% Ihrer Netto-Risikoprämie. Im Sinne der Transparenz ist Ihre Broker-Firma verpflichtet, Ihnen jederzeit Auskunft zu erteilen, welchen Betrag in Franken und Rappen sie von der PROSPERITA für ihre Vermittlertätigkeit zwischen Ihnen und uns erhält.