Ausübung der Aktionärsstimmrechte

Hier stellen wir Ihnen die Berichte über die Ausübung unserer Aktionärsstimmrechte zur Verfügung.

Nachdem die Abzocker-Initiative angenommen worden war, wurde die Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV) in Kraft gesetzt. Diese schreibt vor, dass die Pensionskassen ihre Stimmrechte bei börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften wahrnehmen müssen. Zudem sind sie verpflichtet, ihre Positionen den Versicherten mindestens einmal jährlich detailliert offen zu legen. Die PROSPERITA richtet sich bei ihrer Stimmrechtsausübung nach den Empfehlungen der Stiftung Ethos.