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Administration

Weiterversicherung bei Entlassung

Versicherte, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, haben die Möglichkeit, sich bei der PROSPERITA weiterversichern zu lassen. Allerdings müssen sie sowohl ihren Arbeitnehmerbeitrag als auch den Arbeitgeberbeitrag finanzieren. Hier erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen dazu.

Was passiert mit der Vorsorge, wenn ich als Arbeitgeber eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kündige?

Wenn Sie Mitarbeitenden kündigen, können sich diese freiwillig dafür entscheiden, sich weiterhin bei der PROSPERITA gegen die Risiken Tod und Invalidität zu versichern. Zudem haben sie die Möglichkeit, weiterhin für das Alter zu sparen.

Was bedeutet es, als externe versicherte Person bei der PROSPERITA zu bleiben?

In diesem Fall wird die Arbeiternehmerin oder der Arbeitnehmer als sogenannte externe versicherte Person geführt und kann bis zum Erreichen des Referenzalters (Pensionierung) bei der PROSPERITA versichert bleiben.

Kann der versicherte Lohn bei Eintritt in die externe Versicherung angepasst werden?

Ja, der versicherte Lohn kann beim Eintritt in die externe Versicherung reduziert werden. Dadurch wird die externe Versicherung auch für Personen attraktiver, die sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge auf Basis des bisherigen Lohns nicht leisten können.

Kann der versicherte Lohn später wieder erhöht werden?

Nein. Sobald der versicherte Lohn reduziert wurde, kann er zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder erhöht werden.

Welche Vorsorgeleistungen können weitergeführt werden?

Neben der gleichzeitigen Weiterführung des Sparprozesses und der Risikoversicherung bestehen weitere Optionen. Die Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer kann entweder nur das Alterssparen weiterführen oder – im Falle eines unbezahlten Urlaubs – ausschliesslich die Risikoversicherung beibehalten.