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Administration

Weiterführung der Vorsorge bei Entlassung ab Alter 55

Versicherte über 55 Jahre, die von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden, haben die Möglichkeit, sich bei der PROSPERITA weiterversichern zu lassen. Allerdings müssen sie sowohl ihren Arbeitnehmerbeitrag als auch den Arbeitgeberbeitrag finanzieren. Hier erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen dazu.

Was passiert mit der Vorsorge, wenn ich als Arbeitgeber eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter kündige?

Wenn Arbeitgeber Mitarbeitende entlassen, die älter als 55 Jahre sind, können sich diese freiwillig weiterhin bei der PROSPERITA gegen die Risiken Tod und Invalidität versichern lassen und auf Wunsch für das Alter sparen.

Was bedeutet es, als externe versicherte Person bei der PROSPERITA zu bleiben?

In diesem Fall wird die Arbeiternehmerin oder der Arbeitnehmer als sogenannte externe versicherte Person geführt und kann bis zum Erreichen des Referenzalters (Pensionierung) oder bis zum Antritt einer neuen Stelle versichert bleiben.

Kann der versicherte Lohn bei Eintritt in die externe Versicherung angepasst werden?

Ja, der versicherte Lohn kann beim Eintritt in die externe Versicherung reduziert werden. Dadurch wird die externe Versicherung auch für Personen attraktiver, die sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge auf Basis des bisherigen Lohns nicht leisten können.

Kann der versicherte Lohn später wieder erhöht werden?

Nein. Sobald der versicherte Lohn reduziert wurde, kann er zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder erhöht werden.

Welche Vorsorgeleistungen können weitergeführt werden?

Neben der gleichzeitigen Weiterführung des Sparprozesses und der Risikoversicherung kann auch nur die Versicherung gegen die Risiken Tod und Invalidität weitergeführt werden.