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Weiterversicherung des bisherigen Verdienstes bei Pensenreduktion 

Versicherte, die ihr Pensum reduzieren, haben die Möglichkeit, sich bei der PROSPERITA zu ihrem bisherigen Lohn weiterversichern zu lassen. Das gilt ab Vollendung des 58. Altersjahres. Hier erhalten Sie Antwort auf Ihre Fragen dazu.

Wer kann bei Pensenreduktion die Vorsorge für den bisherigen versicherten Lohn weiterführen?

Versicherte ab Vollendung des 58. Altersjahres können auf Verlangen die Vorsorge für den bisherigen versicherten Lohn ganz oder teilweise weiterführen, sofern ihr Lohn auf maximal 50 Prozent reduziert wird.

Wie und wann muss die Weiterversicherung beantragt werden?

Die Weiterversicherung muss von der versicherten Person vor Beginn der Lohnkürzung schriftlich beantragt werden.

Wie lange ist die Weiterversicherung möglich?

Die Weiterversicherung kann höchstens bis zum Erreichen des Referenzalters (Pensionierung) beansprucht werden. Sie endet vorzeitig, wenn die versicherte Person vor diesem Zeitpunkt aus der PROSPERITA austritt, und zwar per Austrittsdatum.

Kann die Weiterversicherung gekündigt werden?

Ja. Die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes kann einmalig schriftlich auf den 1. Januar im Folgejahr nach Abschluss der Weiterversicherung gekündigt werden. Eine spätere Wiederaufnahme ist nicht möglich.

Wer übernimmt die Pensionskassenbeiträge auf dem freiwillig versicherten Lohnanteil?

Grundsätzlich tragen die Arbeitnehmenden sowohl die Arbeitnehmenden- als auch die Arbeitgeberbeiträge auf dem freiwillig versicherten Lohnanteil selbst. Arbeitgeber können diese Beiträge jedoch übernehmen, wenn Arbeitnehmende ab 58 Jahren ihr Arbeitspensum reduzieren.

Ist die Weiterversicherung bei einer Teilpensionierung möglich?

Nein. Bei einer Teilpensionierung ist die Weiterversicherung des bisherigen versicherten Verdienstes nicht möglich.