Die PROSPERITA erzielte dieses Jahr mit ihren Anlagen überdurchschnittliche Rendite von über 6.5 Prozent. Deshalb konnte der Stiftungsrat an seiner letzten Sitzung beschliessen, einen höheren Zinssatz festzulegen als den vom Bundesrat festgelegte Mindestzins von 1.25 Prozent.
Alle obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben von Versicherten, die am 31.12.2025 bei der PROSPERITA versichert waren, werden mit 3.75 Prozent verzinst.
Ab 2026 wird der sogenannte Projektionszinssatz erhöht. Dieser Zinssatz wird verwendet, um die heutigen Altersguthaben bis zur Pensionierung hochzurechnen. Er steigt von 1.25 auf 1.75 Prozent. Grund dafür ist, dass die Altersguthaben in den letzten 6 Jahren deutlich über dem aktuellen Projektionszinssatz verzinst wurden. Mit der Anpassung sind die hochgerechneten Guthaben bei der Pensionierung und die daraus berechneten Renten näher an der Realität.
Der technische Zinssatz, der für die Bewertung der laufenden Renten verwendet wird, bleibt unverändert bei 1.75 Prozent.