Nachdem die PROSPERITA ihren Umwandlungssatz in den vergangenen drei Jahren je um 0.15% gesenkt hat, belässt sie ihn nun ab 2026 bei 5.35%.
Aufgrund der stetig steigenden Lebenserwartung und der tiefen Zinsen in den letzten Jahren mussten die Pensionskassen ihre reglementarischen Umwandlungssätze kontinuierlich nach unten anpassen - so auch die PROSPERITA. 2021 hat der Stiftungsrat eine schrittweise Anpassung beschlossen. Von 2023 bis 2025 wurde der Umwandlungssatz von 5.8 auf 5.35% gesenkt.
Gleichzeitig ergriff die PROSPERITA für ihre Versicherten je nach Alter unterschiedliche Kompensationsmassnahmen. Die acht Jahrgänge vor der Pensionierung entschädigte sie von 2023 bis 2025 mit einer Zusatzverzinsung zwischen 0.8 und 2% je nach Alter und Jahr. Alle übrigen Versicherten erhielten eine einmalige Zusatzverzinsung im Jahr 2023 von 0.5%.
Aufgrund zusätzlicher Kunden und dem gestiegenen Anlagevermögen konnte die PROSPERITA in den vergangenen Jahren trotz turbulenter Weltlage ihre Wertschwankungsreserven weiter verstärken. Der Stiftungsrat hat deshalb 2024 beschlossen, den Umwandlungssatz nicht weiter zu senken, sondern in den nächsten Jahren bei 5.35% zu belassen.