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Jobpause / Stellenwechsel

Unbezahlter Urlaub

Sie gönnen sich einen unbezahlten Urlaub? Wir zeigen Ihnen auf, inwiefern Sie sich in der 2. Säule weiterversichern können.

Was geschieht während eines unbezahlten Urlaubs mit meiner 2. Säule?

In der PROSPERITA können Sie sich während Ihres unbezahlten Urlaubs freiwillig weiterversichern (Ziff. 3.3 des Vorsorgereglements). Dabei können Sie wählen, inwiefern sie unverändert versichert bleiben wollen oder lediglich die Risiken Tod und Invalidität abdecken möchten. Allerdings müssen Sie in diesem Fall nicht nur ihren eigenen Beitrag, sondern auch denjenigen des Arbeitgebers übernehmen.

Was soll ich tun, wenn mir die Weiterführung der Altersvorsorge zu teuer ist?

Sie können auf eine Weiterführung der Altersvorsorge während unbezahlten Urlaubs verzichten und nur die Risiko-Versicherung weiterführen. Die Lücke in der Altersvorsorge können Sie nach Ihrem unbezahlten Urlaub mittels freiwilligen Einkaufs schliessen.

Muss ich den unbezahlten Urlaub der Pensionskasse melden?

Ja. Sie müssen vor Antritt des unbezahlten Urlaubs die Vereinbarung ausfüllen und dort den gewünschten Umfang der Weiterversicherung angeben. Die fälligen Pensionskassenbeiträge werden Ihnen direkt in Rechnung gestellt.  

Wie kann ich die Vorsorgelücke in der Altersvorsorge wieder schliessen?

Wenn Sie während eines unbezahlten Urlaubs keine Sparbeiträge einzahlen wollen, entsteht eine Vorsorgelücke. Diese können Sie durch einen freiwilligen Einkauf ganz oder teilweise wieder schliessen. Die maximal mögliche Einkaufssumme können Sie in der Versicherten-App oder mittels Einkaufsformular auf www.prosperita.ch berechnen lassen.

Einkäufe in die Pensionskasse können von den Einkommenssteuern abgezogen werden.

Wie lange läuft mein bisheriger Versicherungsschutz in der 2. Säule nach Antritt des unbezahlten Urlaubs noch weiter?

Damit Sie während eines unbezahlten Urlaubs auch weiterhin im gleichen Umfang gegen Unfall versichert sind, sind Sie verpflichtet, eine sogenannte Abredeversicherung abzuschliessen. Diese Versicherung muss bei der Unfallversicherung Ihres bisherigen Arbeitgebers abgeschlossen werden. Die maximale Dauer beträgt 6 Monate. Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger, müssen sie sich privat gegen Unfall (z.B. durch eine Zusatzversicherung in der Krankenkasse) versichern lassen.