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Stellenwechsel / Jobpause

Unbezahlter Urlaub

Sie gönnen sich einen unbezahlten Urlaub? Wir zeigen Ihnen auf, inwiefern Sie sich in der 2. Säule weiterversichern können.

Was geschieht während eines unbezahlten Urlaubs mit meiner 2. Säule?

In der PROSPERITA können Sie sich während Ihres unbezahlten Urlaubs freiwillig weiterversichern (Ziff. 3.3 des Vorsorgereglements). Dabei können Sie wählen, inwiefern sie sich ganz versichern oder nur die Risiken Tod und Invalidität abdecken bzw. nur die Sparbeiträge für die Altersvorsorge einzahlen wollen. Allerdings müssen Sie in diesem Fall nicht nur ihren eigenen Beitrag, sondern auch denjenigen des Arbeitgebers übernehmen. Die Kosten für die Weiterführung finden Sie in Ihrem Vorsorgeausweis oder in Ihrer Versicherten-App.

Was soll ich tun, wenn mir die Weiterführung der Altersvorsorge zu teuer ist?

Sie können auf eine Weiterführung der Altersvorsorge verzichten und nur die Risiko-Versicherung weiterführen. Die Lücke in der Altersvorsorge können Sie nach Ihrem unbezahlten Urlaub schliessen.

Muss ich den unbezahlten Urlaub der Pensionskasse melden?

Ja. Wir bitten Sie, das entsprechende Formular auszufüllen und an die PROSPERITA einzureichen, damit wir bei bei der Rechnungstellung an Ihren Arbeitgeber die entsprechende Mutation vornehmen können.

Wie kann ich die Vorsorgelücke in der Altersvorsorge wieder schliessen?

Wenn Sie während eines unbezahlten Urlaub keine Sparbeiträge einzahlen wollen, entsteht eine Vorsorgelücke. Diese können Sie durch einen freiwilligen Einkauf ganz oder teilweise wieder schliessen. Die maximal mögliche Einkaufssumme können Sie in der Versicherten-App oder mittels Einkaufsformular auf www.prosperita.ch berechnen lassen.

Einkäufe in die Pensionskasse können von den Einkommenssteuern abgezogen werden.

Wie lange läuft mein bisheriger Versicherungsschutz in der 2. Säule nach Antritt des unbezahlten Urlaubs noch weiter?

Damit Sie während eines unbezahlten Urlaubs auch weiterhin im gleichen Umfang gegen Unfall versichert sind, sind Sie verpflichtet, eine sogenannte Abredeversicherung abzuschliessen. Diese Versicherung muss bei der Unfallversicherung Ihres bisherigen Arbeitgebers abgeschlossen werden. Die maximale Dauer beträgt 6 Monate. Dauert Ihr unbezahlter Urlaub länger, müssen sie sich privat gegen Unfall (z.B. durch eine Zusatzversicherung in der Krankenkasse) versichern lassen.