Was geschieht während eines unbezahlten Urlaubs mit meiner 2. Säule?
In der PROSPERITA können Sie sich auch während Ihres unbezahlten Urlaubs bis zu zwei Jahren freiwillig gegen die Risiken Tod und Invalidität versichern lassen (Ziff. 3.3 des Vorsorgereglements).
Während des unbezahlten Urlaubs können Sie aber keine Sparbeiträge einzahlen. Dies wäre wenig sinnvoll, weil Sie in diesem Fall für Ihre Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge aufkommen müssten.
Muss ich den unbezahlten Urlaub an die PROSPERITA melden?
Ja. Wir bitten Sie, das entsprechende Formular auszufüllen und an die PROSPERITA einzureichen, damit wir bei Ihrem Arbeitgeber bei der Rechnungstellung die entsprechende Mutation vornehmen können.
Wie kann ich die Vorsorgelücke infolge eines Arbeitsunterbruchs wieder schliessen?
Nach einem unbezahlten Urlaub können Sie die fehlenden Versicherungsjahre einkaufen. Die maximal mögliche Einkaufssumme können Sie in der Versicherten-App oder mittels Einkaufsformular auf www.prosperita.ch berechnen lassen.
Einkäufe in die Pensionskasse können von den Einkommenssteuern abgezogen werden.
Wie lange läuft mein bisheriger Versicherungsschutz in der 2. Säule nach Antritt des unbezahlten Urlaubs noch weiter?
Ab Antritt des unbezahlten Urlaubs sind Sie noch während eines Monats gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.
Die Versicherungsleistungen entsprechen jenen, die in Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis versichert waren.