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Vorsorgekommission

Vorsorgekommission

Die Vorsorgekommission (VoKo) leitet das für den angeschlossenen Arbeitgeber gegründete Vorsorgewerk und vertritt es gegenüber der Pensionskasse.

Was ist eine Vorsorgekommission?

Schliesst sich ein Arbeitgeber einer Pensionskasse an, so bildet diese für ihn ein sogenanntes Vorsorgewerk. In der Regel besteht ein Vorsorgewerk aus einem einzigen Arbeitgeber. In einer Sammel- oder Gemeinschaftseinrichtung, in der wie bei der PROSPERITA Hunderte Vorsorgewerke existieren, können verständlicherweise nicht alle angeschlossenen Arbeitgeber im obersten Organ (Stiftungsrat) Einsitz nehmen und dort ihre Interessen gegenüber der Pensionskasse vertreten. Die Vorsorgekommission (VoKo) stellt folglich die Vertretung des Vorsorgewerks gegenüber der Stiftung sicher. Sie besteht aus gleich vielen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, je nach Grösse des Vorsorgewerks üblicherweise aus zwei oder vier Mitgliedern.

Wer wählt die Mitglieder der Vorsorgekommission?

Die Arbeitgebervertretung wird durch den Arbeitgeber frei bestimmt, während die Arbeitnehmervertretung von den Arbeitnehmenden gewählt wird. Der Arbeitgeber ist für die Durchführung der Wahl bzw. allfällige Ersatzwahlen verantwortlich. 

Die VoKo konstituiert sich selbst: Sie bestimmt ein Präsidium, das alle vier Jahre zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite wechseln muss. Bei Beendigung des Anstellungsverhältnisses scheidet ein Mitglied automatisch aus der VoKo aus und muss umgehend ersetzt werden. 

Die Meldung der aktuellen Zusammensetzung der VoKo liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers und erfolgt vorzugsweise online über das Firmenportal oder aber per Formular.

Wie arbeitet die Vorsorgekommission?

Die VoKo versammelt sich mindestens einmal pro Jahr auf Einladung des Präsidiums oder wenn ein Mitglied dies verlangt. Die Traktanden sowie die entsprechenden Unterlagen sind mit der Einladung vorzulegen. Beschlüsse über nicht traktandierte Anträge können nur gefasst werden, wenn alle Mitglieder der VoKo anwesend sind.

Beschlussfähig ist die Voko dann, wenn die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Entscheide werden mit dem einfachen Stimmenmehr der Mitglieder und bei Stimmengleichheit mit doppelter Stimme des Präsidiums gefällt. Beschlüsse können auch auf dem Zirkularweg gefasst werden. 

Wenn der Arbeitgeber zu höheren oder tieferen Beiträgen verpflichtet werden soll, muss das Einverständnis des Arbeitgebers vorliegen.

Die Anträge und Beschlüsse sind zu dokumentieren und der Stiftung in folgenden Fällen mitzuteilen: Wenn der Vorsorgeplan angepasst, freie Mittel verteilt oder der Anschlussvertrag aufgelöst werden soll.

Welche Aufgaben hat die Vorsorgekommission?

Die Aufgaben der VoKo sind im Organisations- und Verwaltungsreglement sowie im Teilliquidationsreglement der PROSPERITA definiert: 

  • Änderung und Unterzeichnung des Vorsorgeplans
  • Information der versicherten Personen über das Vorsorgewerk
  • Überwachung der Meldepflichten des Arbeitgebers
  • Meldung eines mutmasslichen Tatbestands einer Teilliquidation
  • Mitwirkung bei der Einholung von Unterlagen im Vorsorgefall
  • Verteilung der freien Mittel des Vorsorgewerks
  • Ansprechpartnerin der Arbeitnehmer für Fragen der Personalvorsorge
  • Wahl der Delegierten
  • Bestätigung der rechtmässigen Auflösung des Anschlussvertrags durch den Arbeitgeber (nach Mehrheitsentscheid sämtlicher Versicherter)

Welche Pflichten hat die Pensionskasse gegenüber der Vorsorgekommission?

Die VoKo muss Einsicht in alle Unterlagen erhalten, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Die Pensionskasse ist daher zur Auskunft verpflichtet. Die VoKo meldet ihr diejenigen Personen, die rechtsverbindlich zeichnen können sowie die Art der Zeichnung (z.B. kollektiv zu zweien). 

Die Pensionskasse stellt der VoKo jährlich den Geschäftsbericht inkl. Revisionsbericht zur Verfügung. 

Wenn der Arbeitgeber mit der Bezahlung seiner Pensionskassenbeiträge mehr als drei Monate im Verzug ist, informiert die PROSPERITA die VoKo. Gleichzeitig erfolgt auch eine Meldung an den Stiftungsrat sowie die Aufsichtsbehörde.

Die PROSPERITA informiert alle VoKo-Mitglieder halbjährlich mit dem Newsletter über den Geschäftsgang sowie aktuelle Entwicklungen. Einmal im Jahr legt sie darin zudem allfällige Überschüsse aus Versicherungsverträgen sowie deren Verwendung offen.

Gibt es eine Schulung für Mitglieder von Vorsorgekommissionen?

Ja. Jährlich wird eine Online-Schulung durchgeführt. In der rund anderthalbstündigen Veranstaltung erläutern wir gewählten oder angehenden VoKo-Mitgliedern die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Vorsorgekommission. Den nächsten Termin sowie das Anmeldeformular finden Sie unter Veranstaltungen.


Formular Meldung/Mutation Vorsorgekommission

Meldung Zusammensetzung Vorsorgekommission (115 kB)