Ab 2026 gilt bei der PROSPERITA für Männer ab 65 und Frauen ab 64 ein einheitlicher Umwandlungssatz von 5,35 Prozent auf dem gesamten obligatorischen und überobligatorischen Altersguthaben. Der bisherige gesplittete Umwandlungssatz entfällt
Ab dem Jahr 2026 gilt bei der PROSPERITA für Männer im Alter 65 und für Frauen im Alter 64 durchgängig ein einheitlicher Umwandlungssatz von 5.35 Prozent (siehe Tabelle beim Ratgeber Umwandlungssatz). Der gesplittete Umwandlungssatz von 4.8 Prozent ab einem Altersguthaben in der Höhe der 17.5-fachen AHV-Maximalrente (aktuell: CHF 529'200) wurde aufgehoben. Wird die Pensionierung vorgezogen bzw. aufgeschoben, so reduziert bzw. erhöht sich der Umwandlungssatz entsprechend.
Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das Altersguthaben bei der Pensionierung in eine jährliche Altersrente umgewandelt wird. Dieser wird durch die Pensionskasse festgelegt