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Anlagen

18.12.2024

3% Zins auf alle Altersguthaben

2024 werden die Altersguthaben bei der PROSPERITA mit 3% verzinst, dies entspricht einer Verdoppelung der Verzinsung gegenüber 2023.

Bis zum 9. Dezember 2024 betrug die konsolidierte Performance 7.2%. Diese positive Jahresrendite erlaubte es dem Stiftungsrat an seiner Sitzung vom 12. Dezember, eine Mehrverzinsung zu beschliessen. Die gesamten Altersguthaben per 1.1.2024 - das obligatorische und über-obligatorische - werden mit 3% verzinst. Das ist gegenüber dem BVG-Mindestzinssatz von 1.25%, den der Bundesrat beschlossen hat, sogar mehr als eine Verdoppelung. Ziel der PROSPERITA sei es, die Altersguthaben der Versicherten möglichst gut zu verzinsen, ohne die Sicherheit der Pensionskasse aus den Augen zu verlieren, wurde im Stiftungsrat betont.

Die acht Jahrgänge vor der Pensionierung erhalten zur Kompensation der Umwandlungssatzsenkung auf 5.35% per 1.1.2025 zusätzlich eine nach Alter abgestufte einmalige Zusatzverzinsung.

Der technische Zinssatz, der zur Bewertung der Rentenverpflichtungen von Seiten der Pensionskassen angewendet wird, belässt der Stiftungsrat unverändert bei 1.75%.