Was bedeutet «Altersrente mit Kapitalschutz»?
Die Altersrente mit Kapitalschutz ist eine neue Wahlmöglichkeit, bei der das restliche Altersguthaben beim Tod nach der Pensionierung an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird. Normalerweise verbleibt das nicht verbrauchte Altersguthaben bei der Pensionskasse und wird für die Altersrenten von Personen verwendet, die überdurchschnittlich lang leben.
Ab wann ist diese Möglichkeit verfügbar?
Die Altersrente mit Kapitalschutz kann ab 1. Januar 2027 gewählt werden.
Wie lange gilt der Kapitalschutz?
Der Kapitalschutz gilt für die ersten 10 Jahre nach der Pensionierung, bis maximal im Alter 75.
Muss ich mich vor der Pensionierung für einen Kapitalschutz entscheiden?
Ja. Die Wahl der Kapitalschutz-Option muss schriftlich und vor der effektiven Pensionierung bei der PROSPERITA eingereicht werden.
Was passiert bei meinem Tod während der ersten 10 Jahre nach der Pensionierung?
Verstirbt eine versicherte Person innerhalb dieser Zeit, wird das verbleibende Altersguthaben an die Hinterbliebenen ausbezahlt.
Wird bei Ehegatten oder Lebenspartnern ein Unterschied gemacht?
Ja. Wenn ein Ehegatte bzw. Lebenspartnerin vorhanden ist, werden nur 40 Prozent des verbleibenden Restkapitals ausbezahlt, da die PROSPERITA auch im Falle eines Kapitalschutzes eine lebenslange Rente an den Lebenspartner bzw. die Ehegattin von 60 Prozent ausrichtet.
Hat der Kapitalschutz Auswirkungen auf meine Altersrente?
Ja. Wenn der Kapitalschutz gewählt wird, reduziert sich der Umwandlungssatz lebenslang. Die Reduktion beträgt zwischen 0.1 Prozent im Alter 58 und 0.2 Prozent im Alter 70 (siehe Tabelle).
Wie melde ich den Kapitalschutz an?
Die Option eines Kapitalschutzes kann bei der Anmeldung der Pensionierung angewählt werden. Die Anmeldung des Kapitalschutzes muss schriftlich erfolgen und vor dem Pensionierungsdatum bei der PROSPERITA eingereicht werden.
Wie kann ich mir den Kapitalschutz anhand eines Beispiels vorstellen?
Ein Mann wird mit 65 pensioniert. Das Altersguthaben beträgt CHF 300'000.
Seine Altersrente ohne Kapitalschutz beträgt CHF 300’000 x 5.35 % = CHF 16'050.00 Jahresrente
Seine Altersrente mit Kapitalschutz (ab 2027) beträgt CHF 300’000 x 5.21 % = CHF 15'630.00 Jahresrente
Falls der Altersrentner nach drei Jahren im Alter 68 stirbt und keine Ehegatten- oder Partnerrente fällig wird, beträgt das Todesfallkapital:
Todesfallkapital = Altersguthaben abzüglich bezahlter Renten ohne Zins = CHF 300'000 – 3 x 15'630 = CHF 300'000 – CHF 46'890 = CHF 253'110.