Unter welchen Bedingungen kann ich mich bei der PROSPERITA weiterversichern lassen?
Es gibt zwei Arten der Weiterversicherung:
Externe Versicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Kündigen Sie Ihre Anstellung beim Arbeitgeber, möchten aber freiwillig weiterhin für die Risiken Tod und Invalidität versichert bleiben und für das Alter sparen, können Sie bei der PROSPERITA als extern versicherte Person angeschlossen bleiben. In diesem Fall müssen sie allerdings sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag selbst finanzieren. Falls diese Beiträge ihr Budget übersteigen, können Sie den bisher versicherten Lohn reduzieren, wenn Sie in die externe Versicherung eintreten. Diese Reduktion kann später aber nicht mehr rückgängig gemacht werden.
Für die Aufnahme in die externe Versicherung müssen Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns voll arbeitsfähig sein.
Weiterführung der Vorsorge bei Entlassung nach 55 (nach Art. 47a BVG)
Wird Ihr Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 55. Altersjahres durch den Arbeitgeber aufgelöst, kann die Vorsorge bis zur Pensionierung bei der PROSPERITA weitergeführt werden, wobei die Höhe des versicherten Spar- und Risikolohns ebenfalls reduziert werden kann. Ausserdem können Sie wählen, inwiefern Sie die Versicherung für die Risiken für Tod und Invalidität und das Altersparen gleichzeitig oder nur das eine oder andere weiterführen wollen.
Die Weiterversicherung ist nur für versicherte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich.
Ist eine Weiterversicherung auch bei einer ALV-Anmeldung möglich?
Durch die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) erfolgt ein obligatorische Versicherung für die Risiken Tod und Invalidität bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Die Höhe der Leistungen bemisst sich an der Höhe der ALV-Taggelder. Ein Altersparen ist nicht mehr möglich. Deshalb muss das Sparguthaben aus der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden, von wo aus es dann beim Antritt einer neuen Stelle an die neue Pensionskasse übertragen wird.
Wenn Sie allerdings kurz vor der Pensionierung stehen und Ihr angespartes Altersguthaben gerne als lebenslange Altersrente beziehen möchten, dann müssen Sie zum Zeitpunkt des Altersrücktritts bei einer Pensionskasse versichert sein, denn Ihr Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto kann nur als Kapital bezogen werden. Mit der Weiterversicherung bei der PROSPERITA können Sie somit einerseits Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse belassen und andererseits während Ihrer Stellensuche ALV-Taggelder beziehen.
Dadurch dass Sie in der Weiterversicherung weiterhin für die Risiken Tod und Invalidität versichert sind, können Sie sich bei Ihrer Arbeitslosenkasse von der obligatorischen Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung befreien lassen (Befreiungsantrag).
Was passiert mit meiner Vorsorge, wenn ich meine Anstellung kündige oder gekündigt werde?
Wenn Sie Ihre Anstellung beim Arbeitgeber kündigen oder gekündigt werden, können Sie sich freiwillig dafür entscheiden, weiterhin gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert zu bleiben. Zudem haben Sie die Möglichkeit, weiterhin für das Alter zu sparen.
Was bedeutet es, als externe versicherte Person bei der PROSPERITA zu bleiben?
In diesem Fall werden Sie als sogenannte externe versicherte Person geführt und können bis zum Erreichen des Referenzalters (Pensionierung) bei der PROSPERITA versichert bleiben.
Kann der versicherte Lohn bei Eintritt in die externe Versicherung angepasst werden?
Ja, der versicherte Lohn kann beim Eintritt in die externe Versicherung reduziert werden. Dadurch wird die externe Versicherung auch für Personen attraktiver, die sich die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge auf Basis des bisherigen Lohns nicht leisten können.
Kann der versicherte Lohn später wieder erhöht werden?
Nein. Sobald der versicherte Lohn reduziert wurde, kann er zu einem späteren Zeitpunkt nicht wieder erhöht werden.
Kann ich den versicherten Lohn bei der Weiterversicherung reduzieren?
Bei der externen Versicherung muss der unveränderte versicherte Lohn für Sparen und Risiko weitergeführt werden. Eine Anpassung ist nicht möglich.
Bei der Weiterversicherung infolge Kündigung durch den Arbeitgeber bestehen vier Wahlmöglichkeiten:
- Der bisher versicherte Lohn für Sparen und Risiko bleibt unverändert
- Der versicherte Lohn für Sparen und Risiko wird im gleichen Umfang reduziert
- Nur den Sparlohn wird reduziert. Die Risikoleistungen und -beiträge bleiben unverändert.
- Auf das Altersparen wird ganz verzichtet. Die Risikoleistungen und -beiträge bleiben unverändert.
Der Umfang der Weiterversicherung kann per 1.1. des Jahres angepasst werden. Eine Meldung muss bis am 30.11. erfolgen.
Welche Vorsorgeleistungen können weitergeführt werden?
Neben der gleichzeitigen Weiterführung des Sparprozesses und der Risikoversicherung bestehen weitere Optionen. Sie können entweder nur das Alterssparen weiterführen oder – im Falle eines unbezahlten Urlaubs – ausschliesslich die Risikoversicherung beibehalten.
Kann ich nach Ablauf der Weiterversicherung mein Altersguthaben als Kapital beziehen?
Haben Sie das 58. Altersjahr vollendet und die Weiterführung der Versicherung hat mehr als zwei Jahre gedauert, so müssen die Versicherungsleistungen als Rente bezogen und die Austrittsleistung kann nicht mehr für Wohneigentum zum eigenen Bedarf vorbezogen oder verpfändet werden.
Wird die externe Versicherung vor dem vollendeten 58. Altersjahr beendet, erfolgt ein Austritt und es wird eine Austrittsleistung fällig. Bei einer Beendigung nach dem vollendeten 58. Altersjahr, erfolgt eine Pensionierung. Es werden die reglementarischen Altersleistungen fällig.