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Stellenwechsel / Jobpause

Weiterversicherung bei Stellenlosigkeit

Versicherte, die ihre Anstellung kündigen oder gekündigt werden, haben die Möglichkeit, sich bis maximal zwei Jahre weiter bei der PROSPERITA versichern zu lassen.

Unter welchen Bedingungen kann ich mich bei der PROSPERITA weiterversichern lassen?

Es gibt zwei Arten der Weiterversicherung:

Externe Versicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kündigen Sie Ihrerseits Ihre Anstellung beim Arbeitgeber, möchten aber freiwillig weiterhin für die Risiken Tod und Invalidität versichert bleiben und im gleichen Umfang wie bisher für das Alter sparen, dann können Sie bis zu zwei Jahre bei der PROSPERITA als sogenannte externe versicherte Person angeschlossen bleiben. Für die Aufnahme in die externe Versicherung müssen Sie zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns voll arbeitsfähig sein. 

Weiterführung der Vorsorge bei Entlassung nach 55 (nach Art. 47a BVG)

Wird Ihr Arbeitsverhältnis nach Vollendung des 55. Altersjahres durch den Arbeitgeber aufgelöst, kann die Vorsorge bis zur Pensionierung weitergeführt werden, wobei allerdings die Höhe des versicherten Spar- und Risikolohns auch reduziert werden kann. 

Die Weiterversicherung ist nur für versicherte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz möglich. 

Ist eine Weiterversicherung auch bei einer ALV-Anmeldung möglich?

Durch die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) erfolgt ein obligatorische Versicherung für die Risiken Tod und Invalidität bei der Stiftung Auffangeinrichtung. Die Höhe der Leistungen bemisst sich an der Höhe der ALV-Taggelder. Ein Altersparen ist nicht mehr möglich. Deshalb muss das Sparguthaben aus der Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen werden, von wo aus es dann beim Antritt einer neuen Stelle an die neue Pensionskasse übertragen wird. 

Wenn Sie allerdings kurz vor der Pensionierung stehen und Ihr angespartes Altersguthaben gerne als lebenslange Altersrente beziehen möchten, dann müssen Sie zum Zeitpunkt des Altersrücktritts bei einer Pensionskasse versichert sein, denn Ihr Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto kann nur als Kapital bezogen werden. Mit der Weiterversicherung bei der PROSPERITA können Sie somit einerseits Ihr Altersguthaben in der Pensionskasse belassen und andererseits während Ihrer Stellensuche ALV-Taggelder beziehen. 

Dadurch dass Sie in der Weiterversicherung weiterhin für die Risiken Tod und Invalidität versichert sind, können Sie sich bei Ihrer Arbeitslosenkasse von der obligatorischen Versicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung befreien lassen (Befreiungsantrag). 

Kann ich den versicherten Lohn bei der Weiterversicherung reduzieren?

Bei der externen Versicherung muss der unveränderte versicherte Lohn für Sparen und Risiko weitergeführt werden. Eine Anpassung ist nicht möglich.

Bei der Weiterversicherung infolge Kündigung durch den Arbeitgeber bestehen vier Wahlmöglichkeiten:

  1. Der bisher versicherte Lohn für Sparen und Risiko bleibt unverändert
  2. Der versicherte Lohn für Sparen und Risiko wird im gleichen Umfang reduziert
  3. Nur den Sparlohn wird reduziert. Die Risikoleistungen und -beiträge bleiben unverändert.
  4. Auf das Altersparen wird ganz verzichtet. Die Risikoleistungen und -beiträge bleiben unverändert.

Der Umfang der Weiterversicherung kann per 1.1. des Jahres angepasst werden. Eine Meldung muss bis am 30.11. erfolgen.

Kann ich nach Ablauf der Weiterversicherung mein Altersguthaben als Kapital beziehen?

Haben Sie das 58. Altersjahr vollendet und die Weiterführung der Versicherung hat mehr als zwei Jahre gedauert, so müssen die Versicherungsleistungen als Rente bezogen und die Austrittsleistung kann nicht mehr für Wohneigentum zum eigenen Bedarf vorbezogen oder verpfändet werden.

Wird die externe Versicherung vor dem vollendeten 58. Altersjahr beendet, erfolgt ein Austritt und es wird eine Austrittsleistung fällig. Bei einer Beendigung nach dem vollendeten 58. Altersjahr, erfolgt eine Pensionierung. Es werden die reglementarischen Altersleistungen fällig.

Anschlussvereinbarung zur Weiterführung der Vorsorge

Weiterführung der Vorsorge (212 kB)