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Anschlussvertrag / Vorsorgeplan

Vorsorgeplan

Im Vorsorgeplan werden die Leistungen bei Alter, Invalidität und Tod sowie die dafür notwendigen Beiträge festgelegt. 

Was ist ein Vorsorgeplan?

Der Vorsorgeplan definiert die Leistungen, die beim Eintritt der Risiken Alter, Invalidität und Tod ausgerichtet werden und bestimmt die Beiträge, die zur Finanzierung dieser Leistungen notwendig sind. Er ist als separater Anhang integraler Bestandteil der Anschlussvereinbarung.

Kann ich als Arbeitgeber auch mehrere Vorsorgepläne definieren?

Jedes angeschlossene Vorsorgewerk (Firma/Organisation) verfügt über mindestens einen Vorsorgeplan, der von seiner Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung (Vorsorgekommission) festgelegt wird. Wenn nicht alle Versicherten eines Arbeitgebers zu den gleichen Leistungen und Kosten versichert werden sollen, können verschiedene Personenkreise (Kollektive) definiert werden, die sich nach objektiven Kriterien (z.B. Dienstjahre, Funktion, Lohnhöhe, Alter, Stellung im Betrieb) unterscheiden müssen. So können in einem Kaderplan beispielsweise grössere Lohnbestandteile versichert oder höhere Spargutschriften festgelegt werden als im Vorsorgeplan für die Mitarbeitenden.

Zudem besteht die Möglichkeit von Wahlsparplänen: Während der Arbeitgeberanteil der Spargutschriften immer gleich hoch bleibt, können die Versicherten wählen, ob sie mehr oder weniger fürs Alter sparen möchten.

Können laufende Vorsorgepläne angepasst werden?

Vorsorgepläne können nach Bedarf jährlich per 1. Januar angepasst werden. Unterjährige Änderungen sind auf Anfrage und in begründeten Fällen möglich. Die Änderung eines Vorsorgeplans ist kostenlos, wenn die Anschlussvereinbarung gleichzeitig um mindestens drei Jahre verlängert wird. Ohne Verlängerung wird gemäss Kostenreglement eine Gebühr von CHF 300 pro Plan erhoben.

Möchten Sie eine Offerte für einen Anschluss bei der PROSPERITA oder wünschen Sie eine Beratung zur Anpassung Ihres bestehenden Vorsorgeplans? Gerne sind wir für Sie da!