2023 bis 2025 senkte die PROSPERITA ihren Umwandlungssatz stufenweise. Als Kompensation dafür erhielten die Versicherten ab 58 eine Zusatzverzinsung auf ihrem angesparten Altersguthaben und alle anderen Versicherten eine einmalige Zusatzvergütung.
Auf den 1.1.2025 wurde der Umwandlungssatz auf 5.35 % gesenkt. Es ist dies der dritte und letzte Senkungsschritt von jeweils 0.15 %, den der Stiftungsrat 2021 beschlossen hat. Die Renteneinbusse, die damit verbunden ist, wurde für die acht Jahrgänge vor der Pensionierung mit einer Zusatzverzinsung teilweise kompensiert. Die Zusatzverzinsung ist nach Alter und Jahr wie folgt abgestuft:
2023 erhielten auch alle Versicherten zwischen 18 und 57 Jahren eine einmalige Zusatzvergütung von 0.50 % auf ihrem Altersguthaben per 31.12.2021 gutgeschrieben.
Versicherte Personen, die am 1.1.2023 oder später in die PROSPERITA eingetreten sind, erhalten keine Zusatzverzinsung. Gemäss Anhang A des Vorsorgereglements gilt für sie der Umwandlungssatz von 5.35 %, wenn sie sich pensionieren lassen.
Für weitere Informationen zur Umwandlungssatzsenkung und zur Zusatzverzinsung beachten Sie bitte das Merkblatt «Senkung Umwandlungssatz 2023-2025».
Der Stiftungsrat hat beschlossen, den Umwandlungssatz nicht weiter zu senken und in den nächsten Jahren bei 5.35 % zu belassen.