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PROSPERITA

29.01.2025

Zusätzliche Verzinsung wegen sinkendem Umwandlungssatz

2023 bis 2025 senkte die PROSPERITA ihren Umwandlungssatz stufenweise. Als Kompensation dafür erhielten die Versicherten ab 58 eine Zusatzverzinsung auf ihrem angesparten Altersguthaben und alle anderen Versicherten eine einmalige Zusatzvergütung.

Auf den 1.1.2025 wurde der Umwandlungssatz auf 5.35 % gesenkt. Es ist dies der dritte und letzte Senkungsschritt von jeweils 0.15 %, den der Stiftungsrat 2021 beschlossen hat. Die Renteneinbusse, die damit verbunden ist, wurde für die acht Jahrgänge vor der Pensionierung mit einer Zusatzverzinsung teilweise kompensiert. Die Zusatzverzinsung ist nach Alter und Jahr wie folgt abgestuft:

Lesebeispiel: Eine Person, die im Jahr 2023 60 Jahre alt wird, erhält eine Zusatzverzinsung von 1.5 % im Jahr 2023. 2024 wird sie 61 Jahre alt und erhält eine Zusatzverzinsung von 1.10%, 2025 mit 62 Jahren 1.20 %. Über drei Jahre wird ihr also insgesamt 3.80 % zusätzlichen Zins gutgeschrieben (grüne Felder).

2023 erhielten auch alle Versicherten zwischen 18 und 57 Jahren eine einmalige Zusatzvergütung von 0.50 % auf ihrem Altersguthaben per 31.12.2021 gutgeschrieben.

Versicherte Personen, die am 1.1.2023 oder später in die PROSPERITA eingetreten sind, erhalten keine Zusatzverzinsung. Gemäss Anhang A des Vorsorgereglements gilt für sie der Umwandlungssatz von 5.35 %, wenn sie sich pensionieren lassen.

Für weitere Informationen zur Umwandlungssatzsenkung und zur Zusatzverzinsung beachten Sie bitte das Merkblatt «Senkung Umwandlungssatz 2023-2025»

Der Stiftungsrat hat beschlossen, den Umwandlungssatz nicht weiter zu senken und in den nächsten Jahren bei 5.35 % zu belassen.