Ratgeber Übersicht
Pensionierung

Teilpensionierung

Wer sich schrittweise aus dem Arbeitsprozess zurückziehen will, kann sich in maximal drei Schritten teilweise pensionieren lassen.

Kann ich mich teilweise pensionieren lassen?

Ja. Versicherte Personen können sich unter gleichzeitiger und anteilsmässiger definitiver Aufgabe der Erwerbstätigkeit teilweise pensionieren lassen. 

Welche Bedingungen gelten bei einer Teilpensionierung? 

Die Teilpensionierung ist im Prinzip eine vorzeitige Pensionierung, allerdings nicht zu 100%, sondern lediglich teilweise. Sie ist frühestens ab Alter 58 möglich. Der letzte Pensionierungsschritt muss spätestens mit 70 Jahren erfolgen.

Bei einem vorzeitigen Bezug der Altersrente kommt ein gekürzter Umwandlungssatz zur Anwendung.  

Eine Teilpensionierung ist ab einem Teilbezug der Altersleistungen von mindestens 20% möglich und darf in höchstens drei Etappen erfolgen. Es besteht keine Wartefrist zwischen den einzelnen Teilbezügen. 

Beispiel: Eine teilweise Pensionierung von 20% reduziert das vorhandene Altersguthaben um diesen Prozentsatz. Gleichzeitig wird auch der Beschäftigungsgrad bzw. der gemeldete Jahreslohn proportional gekürzt. Eine Teilpensionierung ohne gleichzeitige Reduktion des Beschäftigungsgrads ist ausgeschlossen. 

Was passiert mit meinem Altersguthaben bei einer Teilpensionierung?

Bei einer teilweisen Pensionierung wird das Altersguthaben anteilsmässig aufgeteilt. Der Anteil für die anstehende Teilpensionierung wird für die Altersleistung (als Rente oder als Kapitalzahlung) verwendet und vom vorhandenen Altersguthaben in Abzug gebracht. Dabei wird der obligatorische und überobligatorische Teil des Altersguthabens proportional reduziert. Der andere Teil verbleibt unverändert in der Pensionskasse und wird weiterhin durch Spargutschriften geäufnet und verzinst. 

Formular zur Anmeldung einer Teilpensionierung

Pensionierung (184 kB)

Hinweis: Die obenstehenden Angaben sind vorbehältlich gesetzlicher und reglementarischer Änderungen. Es gilt jeweils das aktuell gültige Reglement. Die Stiftung lehnt jegliche Verantwortung für die steuerliche Behandlung einer Teilpensionierung ab.