Ratgeber Übersicht
Invalidität und Tod

Invalidenrente

Sollten Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls längerfristig arbeitsunfähig werden, richtet die PROSPERITA eine Invalidenrente aus, die auf der Rentenverfügung der IV basiert.

Wann besteht ein Anspruch auf eine Invalidenrente?

Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten können, meldet Ihr Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit bei der IV, der Krankentaggeldversicherung und bei der Pensionskasse. Innerhalb von zwei Jahren prüft die IV, ob und inwiefern eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess möglich ist. Ist dies nicht oder nur teilweise der Fall, legt sie den Invaliditätsgrad fest, der für die Höhe der Invaliditätsleistung aus der IV und der Pensionskasse massgebend ist.

Die Pensionskasse stellt für die Berechnung des Invaliditätsgrads auf die Verfügung der IV ab, d.h. der durch die IV festgelegte IV-Grad gilt auch als IV-Grad bei der Pensionskasse.

Die IV zahlt erst ab einem IV-Grad von 40% eine Viertelsrente aus. Die PROSPERITA hingegen kennt eine grosszügige Regelung und richtet bereits ab einer Erwerbsunfähigkeit von 25% eine Viertelsrente aus.

Die Invalidenrente der Pensionskasse beginnt gleichzeitig mit dem Beginn der Rente aus der Invalidenversicherung zu laufen.

Kann sich die Höhe der Invalidenrente ändern?

Ja. Wenn sich der IV-Grad um mindestens 5% ändert oder auf 100% erhöht wird, wird die Höhe der Invalidenrente aus der Pensionskasse angepasst. Für Renten, auf die bereits vor dem 31.12.2021 ein Anspruch vorhanden war, gelten abweichende Regelungen.

Wie lange wird eine Invalidenrente ausgerichtet?

Der Anspruch auf eine Invalidenrente erlischt:

  • beim Wegfall der Erwerbsunfähigkeit;
  • beim Tod der versicherten Person
  • wenn die versicherte Person das reglementarische Referenzalter erreicht.

Bei Erreichen des regulären Pensionsalters wird die Invalidenrente durch eine Altersrente abgelöst. 

Wie wird die Höhe der Invalidenrente berechnet?

Die Höhe der ganzen jährlichen Invalidenrente ist im Vorsorgeplan festgelegt und variiert je nach versicherter Leistung. Die Invaliditätsleistungen bemessen sich in der Regel als Prozentsatz des bisherigen versicherten Lohns. Die voraussichtliche Höhe Ihrer IV-Rente entnehmen Sie dem Vorsorgeausweis.

Die Höhe der Invalidenrente bei Teilinvalidität wird in Abhängigkeit von der Vollinvalidenrente wie folgt berechnet:

Invaliditätsgrad gemäss IV-VerfügungRentenanspruch in % der vollen IV-Rente
70% und höher100%
50 - 69%50-69% prozentgenau entsprechend dem IV-Grad
49%47.5%
48%45%
47%42.5%
46%40%
45%37.5%
44%35%
43%32.5%
42%30%
41%27.5%
40%25%
25 - 39%25%

Wann und wie lange wird eine Invalidenkinderrente ausgerichtet?

Versicherte Personen, denen eine Invalidenrente zusteht, haben für jedes Kind Anspruch auf eine Invalidenkinderrente. Die Höhe der Invalidenkinderrente ergibt sich aus dem Vorsorgeplan und bemisst sich in der Regel als Prozentsatz des bisherigen versicherten Lohns. Die voraussichtliche Höhe der IV-Kinderrente entnehmen Sie dem Vorsorgeausweis.

Die Invalidenkinderrente erlischt, wenn das Kind 18 Jahre alt ist oder im Falle einer Ausbildung spätestens mit 25 Jahren. 

Wird das Altersguthaben im Invaliditätsfall nicht mehr weiter geäufnet?

Doch. Obwohl Sie bei einer Erwerbsunfähigkeit kein oder nur noch ein geringes Einkommen erzielen, läuft der Sparprozess unvermindert weiter. Die Sparbeiträge werden in diesem Fall von der Pensionskasse bzw. ihrer Rückversicherung übernommen. Sie sind somit während der Dauer der Invalidität im Umfang des IV-Grads beitragsbefreit. Die Versicherung dieser Leistungen ist in Ihrem Risikobeitrag eingeschlossen.

Können Invalidenleistungen durch die Pensionskasse gekürzt werden?

Stellt sich zum Zeitpunkt der Berechnung der Invalidenleistungen heraus, dass die gesamten Leistungen aus der IV, allenfalls der Unfallversicherung und der Pensionskasse zusammen höher als 90% des letzten Lohns vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausfallen, dann kürzt die Pensionskasse ihre Leistungen soweit, dass dieser Grenzwert nicht überschritten wird. Damit soll verhindert werden, dass Versicherte im Invaliditätsfall besser gestellt sind als wenn sie eigenständig ein Erwerbseinkommen verdienen.